Situation im Ausland
In Europa besteht eine recht einheitliche Rechtslage. Die EU gibt folgende Regelung vor: Die Zusendung von E-Mail-Werbung ist nur erlaubt, wenn der Empfänger zuvor eingewilligt hat. Die konkrete Umsetzung in das nationale Recht der einzelnen Staaten ist unterschiedlich.
Österreich
Es ist untersagt, Werbemails und Massenmails (mehr als 50) ohne vorherige Erlaubnis des Empfängers zu versenden. Ausnahme: Der Versender hat die Adresse im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung mit dem Adressaten erhalten. Außerdem muss dieser die weitere Zusendung jederzeit untersagen können.
Schweiz
Der Spam-Versand ist generell verboten. Es ist verboten, über E-Mail, SMS oder andere Telekommunikationsdienste unaufgefordert Massenwerbung zu versenden. Das Fernmeldegesetzt droht Geld- oder Freiheitsstrafen an.
USA
Ein Gesetz namens "Can Spam Act" hat Spam grundsätzlich untersagt. Einige Gerichte verurteilten Spammer bereits zu Gefängnis- und Geldstrafen.