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Ersttäter

Ersttäter

Wer gilt als Ersttäter?

Derjenige, den in den letzten zwei Jahren vor der Ordnungswidrigkeit (sowie bis zur Bußgeldverhängung) kein Fahrverbot getroffen hat, gilt als Ersttäter.

Wann hat ein Ersttäter das Fahrverbot einer Verwaltungsbehörde anzutreten?

Der Ersttäter darf den Beginn seiner Fahrabstinenz innerhalb eines Zeitrahmens von vier Monaten frei bestimmen, sofern es sich um ein verwaltungsbehördliches Fahrverbot handelt.

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei