So schnell darf es gehen!
Brummifahrer müssen sich größtenteils an andere Tempolimits halten als Autofahrer. Und auch wenn Sie nicht Berufskraftfahrer sind. Vielleicht wollen Sie bei einem Umzug mal einen Transporter fahren. Und diese gelten ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht schon nicht mehr als Personenkraftwagen. Daher sollten Sie die wichtigsten Geschwindigkeitsbeschränkungen kennen.
Innerhalb geschlossener Ortschaften
Für Lastkraftwagen gilt innerhalb geschlossener Ortschaften ein Tempolimit von 50 km/h. Auf das Gesamtgewicht kommt es dabei nicht an.
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Auf Land- und Bundesstraßen müssen Sie unterscheiden. Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen gilt eine Beschränkung auf 80 km/h. Lkw über 7,5 Tonnen dürfen auch auf Landstraßen und auch auf Bundesstraßen nur 60 km/h fahren.
Autobahn
Auf Autobahnen beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Brummis ab 3,5 Tonnen 80 km/h. Unter bestimmten technischen Voraussetzungen darf ein Lkw auch 100 km/h fahren. Sind Sie nicht sicher, ob Ihr Fahrzeug diese Voraussetzungen erfüllt, sollten Sie sich lieber an dem niedrigeren Tempolimit orientieren. Die gleiche Regelung gilt auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind.
Und sonst?
Auch Lkw-Fahrer müssen Ihre Geschwindigkeit ebenso wie Autofahrer den Sicht- und Witterungsbedingungen anpassen. Für Lkw mit Anhänger können teilweise noch abweichende Tempolimits gelten.