Wenn Sie bauen wollen, haben Sie natürlich alle Hände und Köpfe voll zu tun. Trotzdem dürfen Sie die Belange des Nachbarn dabei nicht vergessen - und das allein schon in Ihrem eigenen Interesse.
Wenn Sie Ihren Bauantrag bei der Gemeinde einreichen, erhalten Ihre Nachbarn eine Anhörung. Die Nachbarn können dann innerhalb der Frist ihre Einwendungen vorbringen.
Tipp
Warten Sie dieses formale Verfahren nicht ab. Besser besprechen Sie Ihre Pläne schon vorab mit den Nachbarn und vermeiden so unangenehme Überraschungen.
Bei Wohnungseigentümern: Sie müssen die Pläne für Ihr Bauvorhaben nur dem Verwalter vorlegen. Er holt dann auf der Eigentümerversammlung die Zustimmung dafür ein.
Keine Genehmigung erforderlich?
Dann haben Sie vielleicht Glück gehabt. Es kann aber trotzdem passieren, dass Ihr Nachbar die Baueinstellung durchsetzt, wenn er in seinen Rechten verletzt wird.
Dasselbe gilt, wenn Sie es absichtlich oder unabsichtlich versäumt haben, eine Genehmigung einzuholen. Das kostet dann Zeit, Geld und Nerven. Von allem haben Sie als Bauherr im Allgemeinen viel zu wenig.
Zustimmung des Nachbarn
Teilweise benötigen Sie als Bauherr die Zustimmung der Nachbarn. Dies ist der Fall, wenn Sie von bestimmten Vorgaben im Bebauungsplan abweichen wollen.
Wenn der Nachbar seine Zustimmung zu Ihrem Bauvorhaben mit seiner Unterschrift erklärt, verzichtet er dauerhaft auf sein Widerspruchs- und Anfechtungsrecht.
Der Nachbar erfährt dann auch von der Behörde nichts mehr über den Bauantrag und die Erteilung der Baugenehmigung.
Tipp für Nachbarn
Wegen der weitreichenden Auswirkungen dieser Zustimmung ist hier Vorsicht geboten. Entscheiden Sie nicht ohne genaue Überprüfung, ob Sie Ihre Zustimmung geben wollen! Der Bauherr hat keine rechtlichen Nachteile, wenn diese Zustimmung nicht gegeben wird, sondern das übliche Genehmigungsverfahren durchlaufen wird.
Die Abstandsvorschriften zum Nachbarn müssen eingehalten werden. Sonst ist das Bauvorhaben nur zulässig, wenn dazu eine entsprechend Dienstbarkeit (Baulast) im Grundbuch des Nachbargrundstücks eingetragen wird.
Widerspruch
Wenn Nachbarn keine Zustimmung abgegeben haben, erhalten Sie eine Nachricht von der Baugenehmigungsbehörde über Ihren Bauantrag.
Innerhalb von 2 Wochen können die Nachbarn bei der Behörde die Unterlagen einsehen und zunächst Einwendungen vorbringen. Später können sie gegen die Baugenehmigung Widerspruch einlegen oder je nach Bundesland direkt klagen. Dabei wird geprüft, ob nachbarschützende Vorschriften verletzt werden.
Ein Baustopp kann auch im Eilverfahren beantragt werden, um zu vermeiden, dass teure Fakten geschaffen werden.
Der Widerspruch muss schriftlich innerhalb der Frist erhoben werden und sollte am besten auch begründet werden. Eine aufschiebende Wirkung hat er aber nicht. Das heißt, dass das Baugenehmigungsverfahren trotzdem weitergeht und eventuell mit dem Bau schon begonnen wird. Die aufschiebende Wirkung muss separat beantragt werden.
Nachbarschützende Vorschriften
Dazu gehören die Einhaltung der Abstandsflächen und die Standsicherheit der baulichen Anlagen. Außerdem umfasst das die Vorschriften über Brandschutz und die Lage von Stellplätzen und Garagen. Auch die Bestimmungen des § 5 Bundesimmissionsschutzgesetz über schädliche Umwelteinwirkungen dienen dem Schutz des Nachbarn.
Schäden
Wird der Nachbar durch Ihre Bauarbeiten geschädigt, müssen Sie dafür einstehen.